Dokumentation

Verkehrsführung Baugebiet 24.04.2017

Wortlaut:

Bürgerinitiative Sportplatz Rheingoldstrasse e.V.

An die Mitglieder des Bezirksbeirates Neckarau 24. April 2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrem Schreiben vom 2. April d.J. halten wir zunächst erfreut fest: „Im Bezirksbeirat bestand und besteht nachweislich der Wunsch, das Thema (Verkehrsführung Neubaugebiet Sportplatz) öffentlich zu erörtern.“ In der Öffentlichkeit wie auch bei uns stellte sich diese Absicht bislang weniger eindeutig dar. Umso mehr als der Eindruck entstanden ist, dass „die“ Verwaltung in den Augen der meisten Beobachter speziell die Entscheidung über die künftige Verkehrsführung vor sich herschiebt. Dagegen sind quer durch den Bebauungs- plan fast alle Details längst exakt festgelegt und vom Gemeinderat beschieden. Da mit ersten Infrastrukturmaßnahmen im künftigen Neubaugebiet bereits begonnen wurde, wird der zeitliche Spielraum, bei der Verkehrsführung über Varianten zu diskutieren und zu entscheiden, immer geringer. Nachdem das Thema in der letzten Sitzung des BBR im Dezember 2016 nicht auf die TO kam, obwohl wir dies schon im Herbst angeregt bzw. vorgeschlagen hatten, jetzt auch nicht am 29. März mit 'Rücksicht' auf die Verwaltung, vergehen nun nochmal 14 Wochen, d.h. über drei weitere Monate bis zur nächsten BBR- Sitzung am 5 . Juli d.J., sofern sich die Verwaltung bis dahin „in der Lage sieht“... Wir sehen in dieser Terminierung eine Strategie, d.h. schlicht Verzögerungstaktik der Verwaltung - warum auch immer. Zugleich wundert und irritiert uns, dass der BBR Neckarau nicht von sich aus initiativ wurde (z.B. im Rahmen der öffentlichen Sitzung am 29.03.), um sich mit unseren Überlegungen und Vorschlägen sowie denen der Neckarauer Bürger im Umfeld vertraut zu machen. Aus dieser Enttäuschung resultiert auch der leicht polemisch-ironische Unterton in der Presseinfo vom 27. März. Im übrigen wäre es so wünschenswert wie hilfreich gewesen, uns im Vorfeld der abgesagten öffentlichen BBR-Sitzung offiziell zu informieren, dass und warum das Thema für den 29.03. abgesetzt und warum die öffentliche Sitzung komplett gestrichen worden sind. Wir hatten dies wenige Tage zuvor nur zufällig erfahren. Für Rückfragen bzw. zu Gesprächen stehen wir weiterhin jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß
...

PDF

Einspruch gegen die Bebauung des „Sportplatzes Rheingoldstraße“ fristgerecht eingelegt

Wie angekündigt haben wir als Bürgerinitiative Einspruch eingelegt.

Der Einspruch setzt sich zusammen aus

  • 20 Haupt-Themen,
  • detaillierten Erläuterungen dazu,
  • sowie Bemerkungen zu den einzelnen Planungsunterlagen (als Anlage 1).

Als Anlage 2 wurde die „erste“ Stellungnahme der BI vom 22.12.2014 gegen den „Bebauungsplan“ erneut beigefügt.

Jetzt warten wir auf die Ergebnismitteilung der Stadt Mannheim nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB), nehmen aber parallel bereits Verbindung mit den Mannheimer Parteien auf, um mit diesen als „Träger“ des Mannheimer Gemeinderats die Fakten des Einspruchs zu erörtern.

Der Einspruch und seine beiden Anlagen sind hier auf unserer Homepage in vollem Wortlaut einzusehen:

Einspruch zu Bebauungsplan 82.15.2

Anlage 1

Anlage 2

Veröffentlicht am 10. Februar 2016

Achtung: neuer Bebauungsplan für den Sportplatz Rheingoldstraße!

Nun ist es wieder mal soweit: Nach Mitteilung im Amtsblatt der Stadt Mannheim vom 10. Dezember 2015 wird der Bebauungsplan für den Sportplatz Rheingoldstraße nach fast genau einem Jahr in seiner neuen, konkretisierten Fassung erneut öffentlich ausgelegt – und zwar vom 21.12.2015 bis zum 29.01.2016.

Einzusehen ist er wie folgt:
Im gesamten Zeitraum beim Beratungszentrum Bauen und Umwelt, Verwaltungsgebäude ColliniCenter im Erdgeschoss, Collinistraße 1, montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Und zusätzlich vom 11.01.2016 bis 29.01.2016 im Bürgerservice Neckarau (Rathaus), Rheingoldstraße 14, montags und donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr und mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Wir als Bürgerinitiative werden natürlich wieder eine Stellungnahme (mit „Einsprüchen“) einreichen.
Diesmal müssen wir definitiv nach §3 BauGB von der Stadt Mannheim über das Ergebnis der Prüfung unserer Stellungnahme schriftlich informiert werden! Und vor den nächsten entscheidenden Sitzungen des „Ausschusses Umwelt und Technik“ (AUT) und des Gemeinderates müssen deren Mitglieder endlich verbindlich über unsere Stellungnahme in Kenntnis gesetzt werden!

Das ist leider im bisherigen Verfahren so nicht geschehen, weil die „Planung“ von der Verwaltung bislang als „vorläufig“ und als „Entwurf“ angesehen wurde.

Nun hoffen wir, ergänzend zu unserem „Einspruch“, auf zahlreiche weitere „Einsprüche“, vor allem von Neckarauern, die wegen der Auswirkungen des Klimawandels besorgt sind und deshalb Grünflächen erhalten wollen, und natürlich von den Anliegern, die am besten über die Klimawirkung dieser schönen Grünfläche Bescheid wissen.

Und hier ist die amtliche Bekanntmachung:

Öffentliche-Bekanntmachung-Bebauungsplan-der-Innenentwicklung-Sportplatz-Rheingoldstraße


Veröffentlicht am 11. Dezember 2015

Es wird Ernst!

Die Stadt Mannheim will die „Wohnbebauung Sportplatz Rheingoldstraße“ vorantreiben!

Also:

Vernichtung von Grün!

  • trotz Klimawandel,
  • trotz bestehender massiver Einwände aus der Neckarauer Bürgerschaft,
  • trotz ausreichendem Wohnungsangebot in allen „Preislagen“!

Dazu wurde die öffentliche Sitzung des Bezirksbeirats Neckarau eigens urplötzlich auf Donnerstag, 26.11.2015, 19:00 Uhr vorverlegt (statt 16.12.15)!

Achtung:

die Sitzung findet in der Waldorfschule statt (nicht im Volkshaus Neckarau)!

Und:

Unterlagen gibt es dazu immer noch nicht! Wie kann das sein?

B I T T E  k o m m e n  S i e  m ö g l i c h s t  z a h l r e i c h,

um „Flagge“ und „Kante“ zu zeigen!

Öffentliche Bekanntmachung

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Bezirksbeirats Neckarau

Donnerstag, 26.11.2015, 19:00 Uhr

Waldorfschule Mannheim, Neckarauer Waldweg 131, 68199 Mannheim

Tagesordnung:

  1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 82.15.2 „Wohnbebauung Sportplatz Rheingoldstraße“ in Mannheim-Neckarau und zugehörige Satzung über örtliche Bauvorschriften in dessen Geltungsbereich hier: Aufstellungs- und Billigungsbeschluss
  2. Vorstellung des weiteren Vorgehens in der Morchfeldstraße   
  3. Vorstellung der Pläne des Zentralen Betriebshofes
  4.  Anfragen / Verschiedenes
  5. Stadtbezirksbudget – mündlicher Bericht über die Verwendung der Mittel

Mannheim, den 19.11.2015 – B486

 -> Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Mannheim (Wochenblatt) am 19.11.2015: PDF-Dokument


Veröffentlicht am 23. November 2015

Es bewegt sich etwas!

Die Freien Wähler fragen im Gemeinderat nach!

 

Veröffentlicht am 23. Juni 2015

Stellungnahme des Oberbürgermeisters vom 29.5.15


Sehr geehrter Herr Franke,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15.05.2015.

Am Dienstag, den 26.05.2015 hatten Sie ja bereits einen Gesprächstermin mit Mitarbeitern des Fachbereichs Stadtplanung, bei dem die wesentlichen Inhalte Ihres Offenen Briefs an Herrn Bürgermeister Quast vom 15.05.2015 erörtert wurden.

Der Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) hat in seiner Sitzung vom 30.09.2014 den Beschluss gefasst, ein Bebauungsplanverfahren für die Entwicklung einer Wohnbebauung auf dem Sportplatz Rheingoldstraße einzuleiten, Damit wurde keine endgültige Entscheidung bezüglich der Realisierung der Planung getroffen. Vielmehr wurde die Verwaltung lediglich beauftragt, einen Bebauungsplanent¬wurf auszuarbeiten und auch die Auswirkungen der Planung u.a. auf die klimatischen Verhältnisse darzustellen. Der AUT kann dann mit einem Billigungsbeschluss über die weitere Fortführung des Aufstellungsverfahrens entscheiden. Bei einem positiven Billigungsbeschluss folgt die Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden zum Bebauungsplanentwurf. Zum Satzungsbeschluss werden die im Zuge der Beteiligung vorgebrachten Einwände zusammengestellt und dem Gemeinderat vorgelegt.

Erst wenn der Gemeinderat diesen Beschluss gefasst hat, ist eine endgültige Entscheidung für eine Bebauung des Sportplatzgeländes gefallen.

Sie sehen also, dass die Verwaltung die Realisierung einer Wohnbebauung auf dem Sportplatz Rheingoldstraße zwar planerisch vorbereitet. Gleichzeitig ist innerhalb des Aufstellungsverfahrens noch zweimal eine Entscheidung der politischen Gremien erforderlich, ob das Verfahren weitergeführt bzw, zum Abschluss gebracht werden soll oder ob die Planung geändert oder aufgegeben werden soll.

Vor diesem Hintergrund ergibt sich durch die von Ihnen angeführten Argumente gegen eine Bebauung des Sportplatzes keine geänderte sachlich-fachliche Grundlage für den Beschluss des AUT vom 30.09.2014, Vielmehr werden diese im laufenden Bebauungsplanverfahren in die Abwägung der unterschiedlichen Belange eingehen.

Mit freundlichen Grüßen 

PDF-Dokument

 Veröffentlicht am 9. Juni 2015

Frage an die OB-Kandidaten


Die Bürgerinitiative Sportplatz Rheingoldstraße hat im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem jüngsten Offenen Brief an den Bau- und Sportbürgermeister Lothar Quast (15.05.2015) bei den OB-Kandidaten der amtierenden Gemeinderats-Fraktionen angefragt:

Nachdem eine aktuelle Informationsvorlage (BBR-Info 003/2015) des Fachbereiches Stadtplanung vom 2. Februar dieses Jahres belegt, dass die Klimasituation im Stadtteil Neckarau keine weitere bauliche Verdichtung, d.h. kein Bebauen von Freiflächen mehr erlaubt, stellt die Bürgerinitiative Sportplatz Rheingoldstraße fest, dass die sachlich-fachliche Grundlage für den politischen Beschluss des Gemeinderates (AUT vom 30.09.2014), mit der Planung für das Bebauen der Sportplatz-Grünfläche zu beginnen, de facto entfallen ist. Dies umso mehr als die Landesregierung mit ihrer Initiative vom 12. Mai d.J. „Strategie zur Anpassung an den Klimawandel“ darauf abzielt, insb. größere und große Städte dringend zu klimafreundlichen Maßnahmen zu motivieren – bauliche Verdichtung und Versiegelung gehören jedenfalls nicht dazu.

Frage an die OB-Kandidaten:

Teilen Sie diese Feststellung? Falls nein, warum?


Die Antworten der OB-Kandidaten (alphabetisch) im Wortlaut:

OB-Kandidat Amtsinhaber Dr. Peter Kurz (SPD):

bis 6. Juni keine Antwort


OB-Kandidat Christopher Probst (Freie Wähler / Mannheimer Liste) am 25. Mai d.J.:

„Vielen Dank für die Übermittlung dieser Stellungnahme der Verwaltung für den BBR Neckarau. Ich bin etwas irritiert über die Aussagen zur Klimasituation an der Rheingoldstraße und werde eine entsprechende Anfrage an die Verwaltung stellen. Dennoch ist die Entscheidung zur Bebauung des Sportplatzes sowohl im AUT als auch im GR bereits gefallen (Anm. d. Red.: der Gemeinderat (GR) hat noch keinen Beschluss zur Bebauung gefasst) und zu einer Revision des Beschlusses sind die Aussagen der Verwaltung an den BBR m.E. nicht gewichtig genug. 

Mit freundlichen Grüßen

Christopher Probst“ 


OB-Kandidat Peter Rosenberger (CDU) am 1. Juni.2015:

„Die Stadt Mannheim agiert richtig, wenn sie sich für eine bessere Frischluftzufuhr einsetzt. Im Rahmen der Konversionen ist dies zeitnah möglich. Zusätzlich entstehen riesige Flächen, die für die unterschiedlichsten Wohnbebauungen genutzt werden können.

Somit bietet sich andererseits auch die Chance, bestehende Grünflächen für das Mikroklima in den Stadtteilen zu erhalten. Diese kleinen Oasen kühlen deutlich die Umgebung und leisten einen unschätzbaren Beitrag zur Lebensqualität.

Der Rheingoldplatz ist eine solch wertvolle Fläche inmitten von Neckarau. Zur stark befahrenen Straße hin ist für mich eine einzeilige Bebauung durchaus vorstellbar. Dahinter sollte die Grünfläche aus oben genannten Gründen erhalten bleiben.

Dass schon bestehende Hausgärten jetzt zusätzliche versiegelte Flächen kompensieren könnten, ist völlig unlogisch und wohl eher ein Scheinargument.

Vor Ort konnte ich mir persönlich ein Bild von der Situation machen und bin dankbar für das konstruktive Gespräch mit der Initiative.

Im Übrigen wäre es nicht mein Politikstil, die Vereinsförderung vom Verkauf vergleichbarer Flächen abhängig zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Rosenberger“ 

 Veröffentlicht am 6. Juni 2015

Offener Brief an Herrn Bürgermeister Lothar Quast


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Quast,


wir knüpfen erstens an das zweite Gespräch mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern am 5. Februar d.J. an. Thema waren einzelne Positionen unserer Stellungnahme vom 22. Dezember 2014 zum Entwurf des Bebauungsplanes Sportplatz Rheingoldstraße – nicht zuletzt auch der klima-wirksame Effekt des Sportplatz-Rasens, einer unserer gewichtigsten Gründe gegen eine Bebauung und Versiegelung des Platzes.

Umso überraschter und zugleich irritiert sind wir über die BBR-Information 3/2015 zur „Entwicklung des Freiraums und der Grünflächen in Neckarau“, eine „Information der Verwaltung“, unterzeichnet von Herrn Dr. Wagner Ihres Fachbereiches Stadtplanung mit Datum 2. Februar, d.h. damals gerade drei Tage alt.

  • Überrascht sind wir, weil diese Tatsache nicht zur Sprache kam.
  • Irritiert sind wir, weil der Sportplatz Rheingoldstraße bei den  u n b e d i n g t  von Nachverdichtung und Versiegelung freizuhaltenden Freiräumen vom Aufeld bis zu den „Pocket-Parks“ einschließlich August-Bebel-Park und 48-er Platz als einzige der in Neckarau existierenden „Grünflächen“ gar nicht erst mit aufgelistet wird.

Dies ist umso erstaunlicher, weil sich laut Herrn Dr. Wagner „beim Vergleich der Daten von 1985 und 2001 mit den heutigen…die klimatischen Verhältnisse in Neckarau insgesamt doch zum Nachteil hin entwickelt haben“.


Warum dann gezielt die zwei Hektar große, ebenfalls nachweislich klima-effektive Rasenfläche des Sportplatzes nachverdichten und versiegeln?


Im Übrigen: Was gibt es in Sachen Neckarauer Klima vor der Öffentlichkeit durch den Umweg einer nicht-öffentlichen Verwaltungs-Information zu verbergen? Offenbar, dass wir mit unseren klima-kritischen Einwänden und Befürchtungen richtig liegen!


Wir kommen zweitens zurück auf Punkt 11 unserer o.g. Stellungnahme. Wir haben festgestellt, dass die im Neckarauer „Klimagutachten 2014“ hervorgehobene klimatische Ausgleichsfunktion der Hausgärten bei Wegfall der Rasenfläche des Sportplatzes nicht zutrifft bzw. nicht mehr zutreffen kann:

  • Seit der Datenerfassung im Jahre 2009 (diese Zahlen liegen auch, d.h. noch immer dem Gutachten 2014 zugrunde) sind im Gebiet Rheingoldstraße – Neckarauer Waldweg – Hagenstraße – Gernotweg in großem Umfang Hausgärten durch zusätzliche Neubauten verdichtet worden.

Somit entfällt hier die unterstellte klimatische Ausgleichswirkung, sollte die Rasenfläche des Sportplatzes bebaut werden. Dies haben weder der Gutachter noch die politischen Gremien beim Beschluss über den Planungsbeginn für eine Bebauung des Sportplatzes berücksichtigt!

Bislang ergibt sich der im Umfeld der Sportanlage spür- und messbare Klimaunterschied durch das Zusammenwirken des Rasenplatzes u n d der überschaubar gewordenen Rest- bzw. Kleinflächen der Hausgärten. Die Folge:

Auf den Rasenplatz kann aus Gründen des Klimas nicht verzichtet werden.


Wir kommen drittens ebenfalls noch zurück auf Punkt 12 unserer Stellungnahme. Wir machen nachdrücklich darauf aufmerksam, dass sich die politischen Rahmenbedingungen geändert haben, die im Jahre 2007 im Hinblick auf innerörtliche Bau-Verdichtungspläne dazu geführt hatten, mit §13 BauGB das „beschleunigte (Genehmigungs-)Verfahren“ einzuführen – unter Verzicht auf die üblicherweise bei Bauvorhaben erforderlichen Voruntersuchungen über Begleiterscheinungen und Folgen.

„Beschleunigte Verfahren“ verbieten sich heutzutage allerdings, wann und wo immer Kommunen planen, innerörtliche Freiflächen zu versiegeln. So hat der Deutsche Städtetag im Jahre 2012 eine strategische Kehrtwende vorgenommen. Die Folge:

„Grün- und Freiflächen sollten erhalten und erweitert werden, um die Kaltluftzufuhr und -entstehung zu sichern und weiter zu steigern…“


Wenn es – wie im Falle Sportplatz Rheingoldstraße – gilt, Freiflächen zu erhalten, ist der Rückgriff auf ein „beschleunigtes Verfahren“ etc. unter gesamtgesellschaftlichen und klimapolitischen Vorzeichen nicht mehr zeitgemäß und verbietet sich in der kommunalpolitischen Praxis – nicht zuletzt aus Gründen der Transparenz bei Entscheidungen mit Relevanz für die Allgemeinheit.

Viertens verweisen wir auf aktuelle Informationen des Deutschen Wetterdienstes (DWD), der seit März d.J. eine neue Klimasimulation für Städte anbietet. Ausgehend von der Tatsache, dass „die Klimaveränderung hin zu höheren Temperaturen zumindest für die kommenden 100 Jahre unumkehrbar“ ist, gehört laut Dr. Paul Becker, Vizepräsident des DWD, zu den „Stellschrauben, mit denen die Klimaanpassung in der Stadtentwicklung erfolgreich umgesetzt werden kann, …der Erhalt und Ausbau von Grün- und Wasserflächen…“ u.v.a.m. Der DWD bietet nunmehr Kommunen und deren Planern kostenlos eine Stadtklimasimulation (INKAS) an, um herauszufinden, „wie sich die Überwärmung in der Stadt mindern lässt“ – verbunden mit einer Kosten-Nutzen-Analyse. Auch jeder Bürger kann dieses System nutzen: www.dwd.de/inkas. Zu berücksichtigen ist auch die aktuelle Initiative der Landesregierung „Strategie zur Anpassung an den Klimawandel“ vom 12.d.M.

Die Bürgerinitiative Sportplatz Rheingoldstraße fordert aufgrund der oben aufgeführten neuen Erkenntnisse, die beim politischen Beschluss, die Planung für die Bebauung des heutigen Sportplatzes in Gang zu setzen, nicht oder noch nicht bekannt waren, den kommunalpolitischen Beratungsprozess wieder zu eröffnen: 

Bezirksbeirat, Gemeinderat wie auch die Neckarauer Bürger und die Verwaltung müssen Gelegenheit erhalten, neue Entwicklungen und Fakten zu berücksichtigen. Schließlich fußt die bisherige Beschlusslage in entscheidenden Punkten auf falschen Annahmen, denn:

  1. die Klimasituation in Neckarau erlaubt keine Nachverdichtungen mehr;
  2. bei Wegfall des Rasengrüns auf dem Sportplatz ist die unterstellte klimatische Ausgleichsfunktion der Hausgärten nicht (mehr) ausreichend bzw. entfällt;
  3. der Deutsche Städtetag empfiehlt seit 2012, zugunsten des Stadtklimas generell auf Nachverdichtungen zu verzichten. Somit verbietet sich erst recht ein „beschleunigtes (Genehmigungs-)Verfahren“, das ursprünglich eine unkomplizierte Nachverdichtung politisch und planerisch beschleunigen sollte;
  4. keine klimapolitisch wirksame Stadt- und Bauplanung ohne offizielle und professionelle Stadtklima-Simulation.

 Einer zeitnahen Antwort sehen wir mit Interesse entgegen. Wir stehen darüber hinaus jederzeit für Rückfragen und/oder ein weiteres Gespräch zur Verfügung.

Es grüßen

Albrecht Boss, Lutz Franke, Manfred Rompel

PDF: Offener Brief an Bgm. Quast


Veröffentlicht: 15. Mai 2015


Gespräch mit Herrn Bürgermeister Lothar Quast

Gespräch BM Quast / Stadt MA mit BI Sportplatz Rheingoldstraße am Donnerstag, 05.02.2015 16:00 bis 17:30 im Technischen Rathaus.


Teilnehmer:


Stadt MA Bauwesen: Herren BM Quast, Tölk, Ehrbeck sowie Frau Reich und Herr Hübner (in Ausbildung)

Stadt MA Umwelt: Herr Roingh Stadt MA

Sport: Herr Kaliske

BI Sportplatz: Herren Boss, Franke, Walter


Beim Treffen wurde zunächst durch Stadt MA der derzeitige Stand und der weitere Verlauf des Planungsverfahrens erläutert:

Information der Öffentlichkeit ist durch Auslage erfolgt; Bemerkungen und Einwände sind eingegangen (u.a. durch BI, BUND, Lokale Agenda, MVV). Der derzeitige Stand ist noch kein Bebauungskonzept / Bebauungsplan im eigentlichen Sinne. Jetzt erfolgt die weitere und detailliertere Planung und Konkretisierung (Bebauungsplanerstellung) bis September … Dezember 2015. Nach Planungsabschluss wird in der Reihenfolge Bezirksbeirat Neckarau – AUT – Öffentlichkeit (Auslage) erneut informiert.

Noch offen sind Grundstücksgröße und Hausgestaltung (hängt von Vermarktbarkeit und Politik ab), Verkehrsführung (auch mögliche Einbindung der Friedrichstrasse *) soll überdacht werden). Bebauung in Einzelträgerschaft ist zunächst (?) beabsichtigt. Als Zielgruppe wurden erneut Familien mit 2 Kindern genannt.

*) falls eine Einbindung der Friedrichstraße als Zufahrts- / Durchgangsstraße erfolgen sollte -> ohne große Umbauten – Beteiligung der Anwohner müsste nach dem Erschließungsrecht geprüft werden – die Entwässerung des Neubaugebietes würde über die Kanalisation der Rheingoldstraße erfolgen, da hier ausreichend Kapazität.

Durch die BI wurden in der Diskussion die (bekannten) Fragen nach Notwendigkeit der Bebauung (riesiges entstehendes Angebot an Wohnungseinheiten durch neue / geplante Quartiere sowie Konversion; geringe erwartete Bevölkerungszunahme (siehe Wohnungsmarkt-Monitoring 2014) von nur ca. 2.400 Personen bis 2033), Wohnqualität und Umwelt, Forderungen aus Klimagutachten 2010 und Klimagutachten Sportplatz, einseitige Sportförderung, Ablehnung der Bebauung durch die Neckarauer Bevölkerung usw. gestellt.


Fazit:


Stadt MA will den Sportplatz (auf jeden Fall) bebauen und geht (wie z.B. auch beim Runden Tisch 2014 in Neckarau) gar nicht auf die Argumente der BI ein. Antwort auf die nach der öffentlichen Auslage eingegangenen Einwände wird es direkt nicht geben (!)– die Einwände sollen im Rahmen der weiteren Bebauungsplanung geprüft werden und ggf. in die Planung einfließen. Auch eine Information der Politik (Gemeinderat usw.) über die Einwände erfolgt nicht bzw. erst als kursorischer Überblick zusammen mit dem endgültigen Bebauungsplan. Angeblich werden trotz des beschleunigten Bebauungsverfahrens (kein Umweltbericht!) die Umweltbelange in gleicher Intensität geprüft. Die selektive Förderung der Neckarauer Sportvereine sei nötig und i.O.


Schlussbemerkung:


Die BI erkennt an, dass durch BM Quast / Stadt MA das Informationsgespräch über die Einwände der BI ermöglicht wurde. (Es wurde seitens Stadt MA ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies nicht üblich und nur der Tatsache geschuldet sei, dass BM Quast beim ersten Gespräch ein zweites avisiert hatte.)

In der Sache hat sich aber überhaupt nichts bewegt; Stadt MA will das Planungsverfahren uneingeschränkt „durchziehen“. Dass auf die begründeten und ausführlich formulierten Einwände nicht detailliert inhaltlich und schriftlich eingegangen wird (Begründung: das wäre ein Eingriff in das laufende noch offene Verfahren und eine Bevorzugung gegenüber dem politisch verantwortlichen Gemeinderat), ist aus Sicht der BI nicht nachzuvollziehen / nicht verständlich. 

Veröffentlicht am 5. Februar 2015

Bürgerinitiative Sportplatz Rheingoldstraße e. V. hält am großen Ziel fest

Neckarau Almenhof Nachrichten, Freitag, 23.01.2015

PDF: NAN_BI hält am Ziel fest

Veröffentlicht am 23. Januar 2015Kategorien

STELLUNGNAHME / EINWÄNDE zum „Bebauungsplan Nr. 82.15.2“ vom 20.11.2014


In einem Schreiben an: Stadt Mannheim, Fachbereich Bauverwaltung


Sehr geehrte Damen und Herren,

die „Bürgerinitiative Sportplatz Rheingoldstraße e.V.“ hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 02.12.2014 einstimmig bekräftigt, am satzungsgemäßen Ziel festzuhalten, dass die Grünfläche des Sportplatz-Areals erhalten bleiben soll:

sei es als (Schul-)Sportplatz oder alternativ als öffentliche Parkanlage.

Gleiches gilt für den Erhalt des Baumbestandes im angrenzenden Wäldchen und die Baumreihen auf beiden Längsseiten des Sportplatzes.

Auf dieser Grundlage ist im Hinblick auf die vom Fachbereich Bauverwaltung veröffentlichte „Information für die Öffentlichkeit“ (Auslage 24.11.14 bis 23.12.14) fraglich, ob die öffentlich gemachten Unterlagen bereits einen Bebauungsplan im konkreten juristischen Sinne oder nur – wie aus dem Text der Bekanntmachung zu schließen – einen „Vorentwurf mit Leitbildcharakter“ darstellen, durch den „die Öffentlichkeit vor Einleitung des Verfahrens frühzeitig in den Planungsprozess einbezogen werden“ soll? Für letztere Version spricht auch, dass die Öffentlichkeit nur nach „Anregungen“, nicht aber nach „Einwänden“ gefragt wird.

Unsere Stellungnahme ist auf jeden Fall als „Anregung“ und „Einwand“ zugleich zu verstehen.

Obwohl im AUT des Gemeinderates am 30.09.2014 beschlossen wurde, mit der auplanung konkret und im Detail zu beginnen, bestreiten wir, dass hierfür bereits alle Voraussetzungen trotz des gewählten, aber nicht näher begründeten „beschleunigten Verfahrens“, erfüllt sind.

„Bebauungsplan Nr. 82.15.2“

Wir sind der Meinung, dass wesentliche Inhalte eines Bebauungsplans fehlen und fragen daher:

  1. stellt der genannte Plan tatsächlich einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan dar, obwohl keine der vier entscheidenden Mindestfestsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaubaren Grundstücksflächen und örtlichen Verkehrsflächen getroffen sind?

    „Beschleunigtes Verfahren“

    Wir bestreiten die Notwendigkeit und die Voraussetzungen eines beschleunigten Verfahrens. Denn ausgeschlossen ist das beschleunigte Verfahren immer dann, wenn durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben begründet werden soll, die der Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen.

    Wenn auch bei der Wahl des beschleunigten Verfahrens bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht nicht erforderlich sind, entbindet das die Behörde allerdings nicht davon, die erheblichen Umweltbelange zu ermitteln, was letztlich einem gesonderten Umweltbericht aufgrund einer Umweltverträglichkeitsprüfung gleichwertig ist.
    Wir erwarten daher,
  2. dass schriftlich begründet und veröffentlicht wird, welche Gründe für die Wahl des „beschleunigten Verfahrens“ sprechen und warum sieben Jahre nach Inkrafttreten des geänderten BauGB bewusst insbesondere auf die Umweltverträglichkeitsprüfung (mit Ermittlung der Umweltbelange) verzichtet werden soll, nachdem Umweltbelastungen für Flora, Fauna und den Menschen natürlich auch in Mannheim ständig zunehmen (siehe 1).

    Bauflächenbedarf

    Wir sind der Meinung, dass durch die derzeit laufenden Maßnahmen zur Entwicklung von
    städtischen Quartieren und vor allem durch das übergroße Potenzial im Zuge der Konversion aller US-amerikanischen Miltärflächen für die nächsten 20 bis 30 Jahre weitaus genügend Wohnfläche erschlossen wird, um die Nachfrage (bei allen „Wohnqualitäten“) zu übererfüllen. Aus unserer Sicht gibt es daher keine Notwendigkeit, vorhandene klimawirksame Grünflächen zusätzlich zu bebauen und dadurch die Klima- und Lebensqualität in bestehenden Quartieren zu beeinträchtigen.

    Wir erwarten daher,

  3. dass die „Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise…“ (siehe 2) vorgenommen, dokumentiert und veröffentlicht wird;
  4. dass alle laufenden, geplanten bzw. bereits absehbaren Wohnungsbauprojekte auf der Mannheimer Gemarkung unter Einbeziehen der Bevölkerungsprognose sowie der Wohnungsbauentwicklung (siehe 3) einschließlich Konversion in Relation zum potenziellen Immobilienangebot auf dem Sportplatz Rheingoldstraße untersucht, dokumentiert und veröffentlicht werden;
  5. dass begründet, dokumentiert und veröffentlicht wird, weshalb das Sportplatz-Areal als Baugelände angeblich unverzichtbar sein soll, obwohl in Mannheim zur Zeit und in den nächsten Jahren 7.950 Wohneinheiten entstanden sind / entstehen werden und somit der Bedarf mehr als gedeckt sein wird (siehe 4).

    Verkehrsführung 

    Wir sind der Meinung, dass die der Planung zu Grunde liegenden Verkehrsdaten (resultierend aus Verkehrszählungen im Jahr 2000 / als Gutachten aufbereitet im Jahr 2003) veraltet sind und längst nicht mehr die derzeitigen Verkehrsverhältnisse widerspiegeln.

    Wir erwarten daher,

  6.  dass eine aktuelle Verkehrszählung (siehe 5) im Bereich Rheingoldstraße
    /
    Neckarauer Waldweg / Friedrichstraße neu veranlasst, dokumentiert und veröffentlicht wird;
  7.  dass begründet wird, warum entgegen aller bisher durch Politik und Stadtverwaltung in der Öffentlichkeit geäußerten Zusagen, die verkehrliche Anbindung ausschließlich über die Rheingoldstraße abzuwickeln, nun doch eine Anbindung ebenfalls über die Friedrichstraße in Erwägung gezogen wird.

    Wasser / Hydrologie und Kanalisation

    Das geplante Baugebiet würde bei einem HQ100-Hochwasser-Ereignis bei Deichbruch (wie alle umliegenden Gebiete auch) überflutet werden. Es liegt aber auch unter normalen Verhältnissen in einem hydrologisch aktiven Gebiet (wasserführende „Gießen“, Feuchtboden, Druckwasser / hoher hydraulischer Druck durch Grundwasser, insbesondere bei einem „normalen“ Rheinhochwasser ohne Deichbruch). Wir sind der Meinung, dass die hydraulischen Verhältnisse, aber auch die Kapazität der vorhandenen Kanalisation, nicht geklärt sind.

    Wir erwarten daher,
     
  8. dass die hydraulischen Auswirkungen auf die vorhandenen benachbarten Bestandsbaugebiete geprüft, dokumentiert und veröffentlicht werden (dies auch der Tatsache geschuldet, dass es infolge der Erschließung des „Wohnparks Niederfeld“ im Umfeld erhebliche Druck- und Grundwasser-Probleme gibt). Dies wurde beim politischen Beschluss, mit der Bauplanung des Areals „Sportplatz-Rheingoldstraße“ zu beginnen, nicht berücksichtigt;
  9.  dass die Kapazität der vorhandenen Kanalisation, an die das Baugebiet angeschlossen werden soll, hinsichtlich „normaler“ Verhältnisse, aber auch hinsichtlich Ereignissen wie Starkregen usw. untersucht, dokumentiert und veröffentlicht wird.

    Klimatische Auswirkungen / „Klein“-Klima

    Die Stadt Mannheim hat über die Stadtklimaanalyse 2010 deutliche klimatische Belastungen festgestellt und u.a. folgende Ziele aufgestellt: Freiraum bzw. Grünflächen sichern / Kälteinseln erhalten / bauliche Nachverdichtung vermeiden / Zusammenwachsen von Wärmeinseln verhindern / Ventilationsbahnen freihalten.

    Wir sind der Meinung, dass das auf unsere Vorstellungen hin von der Stadt in Auftrag gegebene ergänzende „Klimagutachten zum Planungsvorhaben Neubebauung ‚Sportplatz‘ Rheingoldstraße“ (für das keine neue Messdaten erfasst wurden, sondern nur die Daten aus dem Jahr 2010 auf das „Klein“-Klima im Jahre 2014 umgerechnet wurden) die negativen Auswirkungen einer Bebauung bestätigt. Das Gutachten kommt nur nach einer argumentativen „Gratwanderung“ und Definition von „Auflagen“ zum Schluss, dass eine Bebauung das thermische Ausgleichsvermögen „in noch vertretbarem Maß“ einschränkt.

    Wir erwarten daher,
     
  10.  dass verbindlich und nachvollziehbar sichergestellt wird, entsprechend der im Gutachten formulierten Voraussetzung die stadtklimatisch bedeutsamen klimatologischen Ausgleichsräume Aufeld / Oberes Rottfeld / Große Platte auch langfristig als Freizonen zu erhalten;
  11.  dass ermittelt, dokumentiert und veröffentlicht wird, wie viele Hausgärten im Areal
    Rheingoldstraße – Neckarauer Waldweg – Gernotweg – Wendeplatz Friedrichstraße –
    Rheingoldstraße bereits seit 2009 (Zeitpunkt der Messdatenerfassung des Klimagutachtens) durch zusätzliche Wohngebäude (mit wie viel Flächenverbrauch?) nachverdichtet (siehe 6) worden sind. (Dadurch ist die im Klimagutachten 2014 beschriebene klimatische Ausgleichsfunktion der Hausgärten für die ggf. bebaute Grünfläche des Sportplatzes bereits schon jetzt nicht mehr gegeben. Zugleich ist damit das Fazit des Gutachtens 2014 (siehe 7), „das Bebauungskonzept lässt keine klimatisch negativen Auswirkungen erwarten“, obsolet. Dies wurde beim politischen Beschluss, mit der Bauplanung zu beginnen, nicht berücksichtigt);
  12.  dass die klimawirksamen Folgen der geplanten Bebauung des Sportplatzes auch im Lichte der Empfehlungen des Deutschen Städtetages aus dem Jahre 2012 zum „Stadtgrün“ (siehe 1) bedacht und berücksichtigt werden: „Die Grün- und Freiflächen sollten erhalten und erweitert werden, um die Kaltluftzufuhr und -entstehung zu sichern und weiter zu steigern…“ (siehe 8);
  13. dass daher die bisher vorgesehene potenzielle Bebauung des Sportplatzes generell überdacht oder aber eine Bebauung wesentlich „aufgelockerter“ bzw. weniger dicht geplant wird, als bisher vorgesehen. Umwelteinflüsse / Kaltluftentstehung / Fauna und Flora Nachdem Politik / Verwaltung in Gesprächen eingesteht, dass die Bebauung des „Neuen Niederfelds“ in den vergangenen mehr als zweieinhalb Jahrzehnten sehr viel „verdichteter“ ausgeführt wurde als ursprünglich geplant, bleibt die Frage, warum dann in den angrenzenden Gebieten auch noch verdichtet werden soll, obwohl es gerade hier angebracht wäre, zum Ausgleich Freiraum / Kaltluftentstehungsflächen unbedingt zu belassen.

    Wir sind der Meinung, dass es kein Argument für eine Bebauung sein kann, dass der zum Glück zur Zeit weniger klimatisch belastete „Rand“ von Neckarau auf die durchschnittliche klimatische Belastung vieler Mannheimer Quartiere problemlos „angehoben“ werden könne, anstatt dafür zu sorgen, dass zwischen wärmeren und kühleren Stadtteilen durch die Temperaturunterschiede Luft-Zirkulation entstehen kann.

    Wir fragen / erwarten daher,

  14. dass im Rahmen der ohnehin noch vorzunehmenden Umweltverträglichkeitsprüfung neben der speziellen Bewertung von Stadtklima und Verkehrslärm auch insbesondere nach dem Gebot des Artenschutzes die Empfehlung des Klimagutachtens 2014 zugunsten „einer modifizierten grünordnerischen Gestaltung des Wäldchens“ (siehe 9) durch ein Sondergutachten überprüft wird. Denn durch die vorgesehene „Anlage einer flächendeckenden Rasen / Wiesenfläche und einer ‚Ausdünnung‘ des Baumbestandes“ sollen zwar „Kaltluftproduktionsvermögen und Durchströmbarkeit verbessert werden“ (siehe 9); dabei wird aber vergessen, dass bei der durchschnittlichen „Mannheimer Schwachwindsituation“ die insbesondere durch den relativ dichten Baum- und Buschbewuchs erzeugte Kaltluft sehr viel mehr durch langsam strömende thermische Effekte in die benachbarten Wohngebiete „eindiffundiert“ als durch deutlich messbare „Wind-Strömungen“;
  15. dass durch eben diese Umweltverträglichkeitsprüfung bestätigt und dokumentiert werden kann, dass gerade das „leicht verwilderte“, da naturbelassene Biotop, in dem seit Jahrzehnten Igel-Familien zu allen Jahreszeiten Unterschlupf finden, Nachtigallen und Bussarde nisten, Hirschkäfer leben und eine vielfältig diversifizierte Fauna und Flora zu finden ist, „mutwillig“ zerstört würde. Dieser Aspekt wurde beim politischen Beschluss, mit der (Bau-)Planung zu beginnen, nicht berücksichtigt.

    Sportförderung

    Im zur Information der Öffentlichkeit ausliegenden Bebauungsplan wird postuliert, dass der Sportplatz Rheingoldstraße aufgrund eines „Sonderzuschussprogramms“ für die Fußball betreibenden Vereine in Neckarau und Lindenhof entbehrlich sei. Durch Politik und Verwaltung wurde öffentlich ausgesagt, dass drei ansässigen Fußball-Vereinen (aus Neckarau und Lindenhof) aus dem Grundstücksverkauf unabhängig vom tatsächlichen Verkaufserlös eine Million Euro zugesprochen werden sollen, wenn das Recht auf die Nutzung des Sportplatzes Rheingoldstraße aufgegeben wird.

    Wir sind der Meinung, dass eine städtische Sportförderung – hier insbesondere eine Förderung der Fußballvereine – vor allem zugunsten der Mannheimer Jugend sinnvoll und notwendig ist.

    Da es in Mannheim aber mehr als fünfzig Fußballvereine gibt, erwarten wir daher,

  16. dass in Mannheim eine ausgewogene Förderung dieser Vereine über ein gesamtstädtisches Sportförderprogramm erfolgt (und nicht durch den Verkauf einer Einzelfläche, bei der drei anliegende Vereine einseitig gefördert werden sollen und für den uns ein Etat-wirksamer Beschluss des Gemeinderats nicht bekannt ist!); hierzu könnten u.a. Erlöse aus der Konversion der US-amerikanischen Militärflächen verwendet werden;
  17. dass ein Etat-wirksamer Beschluss des Gemeinderates über das o.g. „Sonderzuschussprogramm“ und dessen Ausgestaltung nachgewiesen wird;
  18. dass über den Gemeinderat ein zukunftsweisendes Sportförderprogramm für alle
    Sportarten bzw. Vereine in Mannheim erarbeitet wird, das auf politisch transparenten Beschlüssen basiert und nicht darauf angewiesen ist, fallweise Grund und Boden „zu Geld zu machen“, auf deren Erhalt gemäß Flächennutzungsplan die Bürger Mannheims unbedingt ein Anrecht haben.

    Anhörung der Träger öffentlicher Belange / Fachgremien / Naturschutzbehörde und -gremien

    Wir erachten eine entsprechende Anhörung unabhängig vom vorgesehenen „beschleunigten Verfahren“ als unerlässlich

    und erwarten daher,

  19. dass diese Anhörung durchgeführt und die Ergebnisse dokumentiert und veröffentlicht werden.

    In Erwartung Ihrer ausführlichen Antworten an unsere Bürgerinitiative zu unseren 19 Positionen im Rahmen des öffentlichen Anhörungsverfahrens (unabhängig von weiteren notwendigen Informationen der Mannheimer Öffentlichkeit insgesamt) verbleiben wir

    mit freundlichen Grüßen

    PDF Stellungnahme-Einwände-Bebauungsplan-Mannheim-Bauverwaltung

    Veröffentlicht am 22. Dezember 2014

Sportplatz weicht der Bebauung


Mannheimer Morgen, Freitag, 19.09.2014

Anmerkung: Der Artikel ist leider nicht mehr im Original verfügbar.


Veröffentlicht am 19. September 2014

GRÜNE im Gemeinderat sprechen sich gegen die geplante Bebauung aus


Rheingoldsportplatz als Grün- und Freifläche erhalten!


GRÜNE im Gemeinderat sprechen sich gegen die geplante Bebauung aus


Der Rheingoldsportplatz soll nach Plänen der Stadtverwaltung zu einem großen Teil bebaut und damit versiegelt werden. Aus den Erlösen aus den Grundstücksverkäufen sollen benachbarte Sportvereine Gelder für ihre Innenentwicklung erhalten. Die GRÜNEN im Gemeinderat lehnen eine Bebauung ab.


Stadträtin Elke Zimmer, in der GRÜNEN Gemeinderatsfraktion zuständig für den Stadtteil Neckarau, appelliert:


„Wir haben 500 Hektar Konversionsfläche auf denen unter anderem hochwertiges Bauen geplant ist, da müssen wir keine Grünfläche bebauen. Mannheim hat in seinen Stadtteilen bereits eine sehr hohe Siedlungsdichte und stößt damit an die Grenze einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Auch im Aufeld droht eine schleichende Bebauung, dadurch würde ebenfalls das Kleinklima immer stärker beeinträchtigt. Wir sind der Meinung, dass die Entwicklung der Konversionsflächen für Mannheim die Chance ist, Wohnen und Arbeiten ökologisch und lebenswert zu gestalten.“


Stadträtin Gabriele Baier, umweltpolitische Sprecherin der GRÜNEN Gemeinderatsfraktion und Mitglied im Sportausschuss, ergänzt:


„Grünflächen tragen zur Verbesserung der kleinklimatischen Bedingungen im Stadtteil bei und bieten den Menschen Freiraum für Spiel, Erholung und nachbarschaftliche Beziehungen – der Sportplatz Rheingoldstraße kann genau diese Funktionen erfüllen, wenn er dauerhaft als Grünfläche gesichert bleibt. Eine Koppelung der Sportförderung an Grundstücksverkäufe im jeweiligen Stadtteil lehnen wir ab: wenn ein Förderungsbedarf besteht muss dieser unabhängig von eventuellen Einnahmen aus städtischen Immobiliengeschäften diskutiert und ggf. erfüllt werden.“


Quelle: http://www.gruene-fraktion-mannheim.de/2014/09/18/rheingoldsportplatz-als-gruen-und-freiflaeche-erhalten/ 


Veröffentlicht am 18. September 2014

Frischluft statt Häuser


Mannheimer Morgen, Freitag, 12.09.2014

https://www.morgenweb.de/mannheim/stadtteile/neckarau/frischluft-statt-hauser-1.1878998


Veröffentlicht am 12. September 2014

Presseerklärung: Lokale Agenda 21 MA-Neckarau e.V.


Grünflächen erhalten – Keine Bebauung der Sportanlage Rheingoldstraße

  • Hohe Lebensqualität in Neckarau und im Niederfeld sichern
  • unversiegelte Grünflächen erhalten
  • Bebauung des Sportplatzes an der Rheingoldstraße verschlechtert das Mikroklima
  • Mehr Transparenz bei Planungen und Entscheidungen der Stadtverwaltung
Seit einiger Zeit ist die Bebauung der Sportanlage an der Rheingoldstraße im Gespräch. Angestoßen wurde die Diskussion von der Stadtverwaltung, die meint an der Rheingoldstraße auf der Suche nach attraktiven Bauplätzen, fündig geworden zu sein. Die Stadt möchte das Gelände vermarkten und stellte Neckarauer Sportvereinen einen Teil der erlösten Einnahmen als Zuschüsse für die Gestaltung ihrer Sportplätze in Aussicht.

Mit dem Versprechen an die Vereine spielt die Verwaltung Neckarauer Sportvereine gegen die Freunde der vorhandenen Sportfläche aus, welche diese als Grünfläche erhalten wollen. „Als Lokale Agenda 21 Neckarau stellen wir fest, dass ein Zuschuss an Sportvereine nichts mit der Bebauung einer Grünanlage zu tun hat, die zudem im Flächennutzungsplan durch Beschluss des Stadtrats auch nicht als Baugebiet vorgesehen war“ kommentiert der Vorsitzende der Lokalen Agenda Neckarau, Dieter Netter.

Die Kommune sollte Klima- und Umweltschutz und Lebensqualität nicht gegen Bauinteressen und die Förderung von Vereinen abwiegen. In Zeiten des Klimawandels ist Klimaschutz nicht aufrechenbar, zudem in Neckarau mit der massiven Bebauung rund um das ehemalige Lanz-Krankenhaus in derFeldbergstraße gerade schon eine klimapolitische Sünde begangen wird. Jetzt muss Schluss sein, zumal auch das eigens angefertigte Klimagutachten zum Schluss kommt, dass die Bebauung Auswirkungen haben werde. Mit jedem neuen Bauvorhaben allerdings kommen die Gutachter seltsamerweise aber auch immer zum Ergebnis, dass dieses eine Mal noch ginge, erst dann müsse Schluss sein. 

So hangelt die Stadt sich zu Lasten der BewohnerInnen von einem Ausnahmeprojekt zum nächsten und der Stadtrat macht dieses Spiel mit. Der Bebauungswunsch an der Rheingoldstraße ist auch abzulehnen, weil im Niederfeld schon in der Vergangenheit, mit allen negativen Konsequenzen für den Stadtteil, dichter bebaut wurde, als es der Bebauungsplan vorsah. Vor allem für die dadurch verursachten Verkehrsprobleme gibt es bis heute keine gute Lösung. 

Die durch Bebauung induzierten Verkehre sind übrigens so lange ebenfalls klimaschädlich, solange die meisten Menschen ihre Wege mit Kraftfahrzeugen zurücklegen. Zu verstehen ist der Plan zur Bebauung auch vor dem Hintergrund der verfügbaren Konversionsflächen nicht. Ein ganzer Stadtteil soll auf Benjamin Franklin Village entstehen, Turley entwickelt sich zu einem Baugebiet für die verschiedensten Wohnformen und auch Hammonds und Spinelli sollten nicht vergessen werden. 

Die Konversionsflächen schnell zu entwickeln ist das Gebot der Stunde und eben nicht, Grünflächen in schon dicht bebauten Gebieten zu versiegeln. Immer und überall wird von Grünzügen gesprochen und wie wichtig diese fürs Klima und für den Biotopverbund seien. „Der Rheingoldsportplatz wird wohl nicht für das gesamte Stadtklima ausschlaggebend sein, doch für den Stadtteil Neckarau und die Lebensqualität hier schon“, kommentiert Dieter Netter die Auswirkungen auf den Stadtteil. 


Veröffentlicht am 11. September 2014

Bürgerinitiative Sportplatz Rheingoldstraße kämpft weiter


Neckarau Almenhof Nachrichten, Freitag, 12.09.2014 

http://www.stadtteil-portal.de/fileadmin/user_upload/pdf/Neckarau_Almenhof_Nachrichten/2014/NAN_09_14.indd.pdf 

(Link mittlerweile nicht mehr verfügbar)

Veröffentlicht am 11. September 2014

Terminhinweis: Öffentliche Sitzung des Bezirksbeirates Neckarau (BBR)


Ö f f e n t l i c h e Sitzung des Bezirksbeirates Neckarau (BBR)


Mittwoch, 17. September 2014, 19:00 Uhr

Saal des Volkshauses Neckarau, Rheingoldstr. 49


TOP 1: Entwicklung einer Wohnbebauung auf dem Sportplatz Rheingoldstraße hier:

Einleitung des Bebauungsplanverfahrens: Bebauungsplan Nr. 82.15.2 in MA-Neckarau

(Der Bezirksbeirat wird über die jüngsten Planungsabsichten informiert. Verbindliche Beschlüsse, die konkreten Planungen zu starten, fasst der Gemeinderat – zunächst in seinen Ausschüssen.)

Die Sitzung ist öffentlich: Die Bürger/innen können im BBR Fragen stellen.

Die BI Sportplatz Rheingoldstraße bitte in Ihrem Interesse um Ihre Unterstützung ! 


Veröffentlicht am 11. September 2014